Herr Rainer Klüber (CDU) legt sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 11.06.2023, zum 31.07.2023 nieder.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herrn Rainer Klüber (CDU) aus der Gemeindevertretung Künzell fest.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14.03.2021 als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag der CDU für die Gemeindevertretung Künzell, Herr Bernhard Abel (CDU) nachrückt.
Herr Abel (CDU) hat mit Schreiben vom 20.06.2023 erklärt, dass er sein Mandat als Nachrücker der Gemeindevertretung nicht annimmt und auf sein Mandat verzichtet.
An dessen Stelle tritt der/ die nächste noch nicht berufene/r Bewerber/in. Folgende/r nachrückender Bewerber/in wird festgelegt für
| - | die Gemeindevertretung Künzell Herr Ralf Jost (CDU), Künzell-Pilgerzell. |
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
Künzell, den 10.07.2023