Titel Logo
Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 29/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Essenlieferant passt die Preise für die Mittagessen in den Kindergärten an

Verpflegungsentgelt ab 01.08.2024 in den Kindergärten der Gemeinde Künzell

Das Verpflegungsentgelt beträgt für

Ü3-Kinder (>= 3 Jahre)

4,95 € je Essen/Tag

U3-Kinder (< 3 Jahre)

4,35 € je Essen/Tag

Das Verpflegungsentgelt enthält die Kosten für

1.

das Essen

4,20 € (Ü3) bzw. 3,60 € (U3)

2.

den Haushaltsservice

0,50 €

3.

die Dienstleistungsgebühr

„Abwicklung Mittagessen“

0,25 €

Die Höhe des Essenspreises wird vom Lieferanten festgelegt, die Höhe des Haushaltsservice vom Gemeindevorstand und die Dienstleistungsgebühr für die Verwaltungsaufgaben vom Dienstleister.

Das Mittagessen in unseren Kindertageseinrichtungen wird von den Eltern online über die App der Firma Kitafino GmbH, Nürnberg, bestellt oder abbestellt. Bestellungen sind mittwochs bis 10 Uhr für die Folgewoche möglich, Stornierungen können täglich bis 10 Uhr für den Folgetag getätigt werden. Für Montag können Stornierungen bis Freitag 10 Uhr erfolgen.

Da die vorgeschriebene Essen-Temperatur gewährleistet werden muss, kann eine Herausgabe des Essens zum Verzehr außerhalb der Einrichtung nicht erfolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Kiga-Benutzungssatzung und der Kiga-Kostenbeitragssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Künzell, 02.07.2024

Gemeinde Künzell
gez. Zentgraf
Bürgermeister