Gemarkung: Künzell
Umlegungsgebiet: Rhönstraße
In der Vereinfachten Umlegung, Umlegungsgebiet: Rhönstraße, Gemarkung Künzell wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Beschluss der Vereinfachten Umlegung vom 13.06.2022 unanfechtbar ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss der Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss der Vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Künzell, 18.07.2022