Herr Frank Leinweber legt sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 14.07.2022 nieder.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herrn Frank Leinweber aus der Gemeindevertretung Künzell fest.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14.03.2021 als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag der CDU für
| - | die Gemeindevertretung Künzell Herr Michael Wastl |
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
Künzell, den 19.07.2022