Im Bautakt 6 muss die L 3377 (Turmstraße) auf dem Abschnitt zwischen der Einmündung Bonifatiusstraße und der Turmstraße in Höhe Hs-Nr. 196
(siehe Skizze)
ab dem 25. Juli 2025 bis voraussichtlich 26. September 2025
halbseitig mit Einbahnstraßenregelung
(von Künzell in Richtung Dirlos) gesperrt werden.
Eine sichere Querung der Turmstraße ist über eine Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Wertstoffhofes gewährleistet.
Die Zufahrten zu den Gewerbegebieten sind über den neu hergestellten Kreisverkehrsplatz gewährleistet.
Die Zuwegung zum Friseur Weber & Weber ist über einen provisorischen Fußgängerzugang von der Biligrimstraße kommend hergestellt. Kundenparkplätze, die ausschließlich für den Friseur sind, werden auf der Fahrbahn von der Turmstraße eingerichtet.
Die Umleitungen nach Fulda und Künzell sind entsprechend ausgeschildert.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis und Beachtung.