Bebauungsplan „L 3377 - Anlage eines Radweges und Neubau Kreisverkehrsplatz im Bereich Turmstraße / Bonifatiusstraße / Am Frankengrund / ln den Gründen", Gemarkungen Pilgerzell und Dirlos – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem beschleunigten Verfahren
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „L 3377 - Anlage eines Radweges und Neubau Kreisverkehrsplatz im Bereich Turmstraße / Bonifatiusstraße / Am Frankengrund / ln den Gründen", Gemarkungen Pilgerzell und Dirlos gefasst.
Nach Überarbeitung und Konkretisierung der Straßenplanung werden nachfolgende Flurstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen:
Gemarkung Dirlos
Flur 1, Flurstücke: 30/14, 56/3, 60/7 (alle teilweise),
Flur 6, Flurstücke: 10/8, 17/4, 17/6, 18/2, 42/10 (alle teilweise).
Gemarkung Pilgerzell
Flur 2, Flurstück: 88/53 (teilweise),
Flur 13, Flurstücke: 3/32, 3/35, 3/40, 33/7 (alle teilweise).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10.270 m², er ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
| Abbildung: | Geltungsbereich des Bebauungsplanes in den Ortsteilen Dirlos und Pilgerzell (unmaßstäbliche Abbildung, genordet) |
Um dem stetig wachsenden Verkehr und dem erhöhten Unfallaufkommen gerecht zu werden, wird die Umgestaltung des Knotenpunktes „Turmstraße“ / „Am Frankengrund“ / „In den Gründen“ beabsichtigt.
Mit dieser Umgestaltung werden auch Änderungen am unmittelbar benachbarten Knotenpunkt „Turmstraße“/„Bonifatiusstraße“/„Landweg“ erforderlich.
Zusätzlich werden im Rahmen der geplanten Änderung des v.g. Knotenpunktes die im Zuge der Kreisstraße geplanten Radverkehrsanlagen an die L 3377 angeschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Straßen- und Wegeumbaumaßnahmen zu schaffen.
Das Planänderungsverfahren erfolgt nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Montag, den 15.08.2022 bis einschl. Freitag, den 30.09.2022
in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell (Bauamt, Zimmer 216), während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:
| Montag bis Freitag | von | 08:00 Uhr | – | 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von | 14:00 Uhr | – | 18:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit im o.a. Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung, im Bauamt (Zimmer 216) unterrichten kann. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Während der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung, kann die Einsichtnahme über den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker telefonisch unter 0661/390-65 bzw. per Mail unter u.uebelacker@kuenzell.de vereinbart werden. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell 0661-390-0 möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Künzell (info@kuenzell.de) bzw. beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „BP Kreisel im OT Dirlos und Pilgerzell“ vorgebracht werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Künzell unter www.kuenzell.de eingestellt sind. Klicken Sie hier in der Rubrik „Lebensraum für Jung und Alt“ auf „Bauen und Wohnen in Künzell / Bauleitplanung“. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Künzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Hofmann aus 35410 Hungen übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Künzell, 18.07.2022