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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 33/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachrücken eines gewählten Bewerbers

Gemeindevertretung Künzell

Herr Bernd Ruppel legt sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 23.07.2022 nieder.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herrn Bernd Ruppel aus der Gemeindevertretung Künzell fest.

An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.

Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14.03.2021 als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag der GRÜNEN für

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die Gemeindevertretung Künzell

Frau Dr. Britta Haag

nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.

Künzell, den 03.08.2022

Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Künzell
gez. Zentgraf
Bürgermeister