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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 36/2024
Ortsnachrichten
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Hinweise zum Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren

Durchführung des Bundesmeldegesetzes - Widerspruch gegen Datenübermittlung

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner das Recht auf Eintragung von Übermittlungssperren nach § 36 Abs. 2 BMG, § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG und § 50 Abs. 5 BMG.

Widersprochen werden kann gegen die:

1.

Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

(§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

2.

Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk wegen Alters- und Ehejubiläen

(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG)

3.

Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen

(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG)

4.

Datenübermittlung an Adressbuchverlage

(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG)

Das erforderliche Formular „Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre“ finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Künzell unter Bürgerbüro < Formulare < Punkt „Sonstiges“.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Künzell telefonisch (0661 / 390-467) oder per E-Mail (buergerbuero@kuenzell.de) gerne zur Verfügung.