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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 36/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung der Gemeinde Künzell

Gemarkung: Engelhelms

Umlegungsgebiet: K55 (Bronnzeller Straße + Pilgerzeller Straße)

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

In der Vereinfachten Umlegung, Umlegungsgebiet: K55 (Bronnzeller Straße + Pilgerzeller Straße), Gemarkung Engelhelms, wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Beschluss der Vereinfachten Umlegung vom 29.07.2024 unanfechtbar ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss der Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss der Vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Künzell, 02.09.2024

Gemeinde Künzell
Der Gemeindevorstand
Zentgraf
Bürgermeister