Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 16.03.2023 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Heckenhofstraße" im Ortsteil Wissels gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Die Beteiligung zur Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 (2) BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB wird abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Planziel der Ergänzungssatzung „Heckenhofstraße“ gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB ist die Schaffung von Baurecht für maximal zwei Wohneinheiten im OT Wissels. Das Satzungsgebiet umfasst ca. 1.950 m². Der räumliche Geltungsbereich 1 bezieht sich auf das Flurstück Nr. 11/3, Flur 2, Gemarkung Wissels und kann der abgebildeten Karte entnommen werden.
Abb.: Geltungsbereich zur Ergänzungssatzung „Heckenhofstraße“ der Gemeinde Künzell, Ortsteil Wissels (ohne Maßstab)
Der Entwurf des Bauleitplanes einschließlich der zugehörigen Begründung liegt in der Zeit von
Mittwoch, den 22.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.02.2025
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Künzell, Zimmer 216, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Allgemeine Dienstzeiten: | |
| Montag bis Freitag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch per E-Mail an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs „Ergänzungssatzung Heckenhofstraße“ möglich.
Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt im Internet auf der Website der Gemeinde Künzell unter https://www.kuenzell.de/service/bauen-und-wohnen/bauleitplanung-im-verfahren veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z. Es liegt eine Begründung mit Aussagen zu den Umweltbelangen und Schutzgütern vor.
Es liegt folgende umweltbezogene Stellungnahme vor:
Ein Teil des naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs erfolgt gemäß der Vorabstimmung mit dem Fachdienst Naturschutz des Landkreises Fulda durch Neuanpflanzung von heimischen Feldgehölzen im Bereich der Böschung von Flst Nr. 11/13 auf einer Fläche von ca. 806 m².
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro Dagmar Sippel, Großenlüder, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Künzell unter https://www.kuenzell.de nachzulesen.
Künzell, den 14.01.2025