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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Entschädigungssatzung der Gemeinde Künzell

I. Änderung

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2

des Gesetzes i.d.F. vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell am 28.09.2023 folgende I. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 3 Aufwandsentschädigungen

(1)

Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Tag/pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Satzung oder Gesetzes angehören oder in das sie als Vertreter/in der Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung:

pro Sitzung

  • Gemeindevertreter/innen

26 €

  • Ehrenamtliche Beigeordnete

26 €

  • Mitglieder der Ortsbeiräte

26 €

  • Mitglieder des Ausländerbeirates

26 €

  • Sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder einer Kommission

26 €

  • Zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Sachverständige

26 €

  • Mitglieder des Wahlausschusses bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der/des Bürgermeister/in/s und Bürgerentscheiden

26 €

pro Tag

  • Mitglieder der Wahlvorstände

Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen

Schriftführer/innen und Stellvertreter/innen

Beisitzer/innen, Wahlhelfer, sonst. Gemeindebedienstete

Wahlvorsteher/innen, Schriftführer/ innen und deren Stellvertreter/innen

65 €

55 €

40 €

pro Schulung

20 €

Artikel 2

§ 7 erhält folgende Fassung:

§ 7 In-Kraft-Treten

Diese Änderung der Entschädigungssatzung tritt am 05.10.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Künzell in der Fassung vom 14.11.2022 außer Kraft.

Künzell, den 29.09.2023

Gemeinde Künzell
Der Gemeindevorstand
gez.
Zentgraf
Bürgermeister