Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes i.d.F. vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell am 28.09.2023 folgende I. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:
(1) | Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Tag/pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Satzung oder Gesetzes angehören oder in das sie als Vertreter/in der Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung: |
| pro Sitzung |
| 26 € |
| 26 € |
| 26 € |
| 26 € |
| 26 € |
| 26 € |
| 26 € |
| pro Tag |
Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen Schriftführer/innen und Stellvertreter/innen Beisitzer/innen, Wahlhelfer, sonst. Gemeindebedienstete
Wahlvorsteher/innen, Schriftführer/ innen und deren Stellvertreter/innen |
65 € 55 € 40 € pro Schulung 20 € |
Diese Änderung der Entschädigungssatzung tritt am 05.10.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Künzell in der Fassung vom 14.11.2022 außer Kraft.
Künzell, den 29.09.2023