- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Engelhelmser Hecken“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 15, 20 tlw., 21 tlw., 22, 23, 27/14, 29/10, 30/10, 31/10, 32/10, 33/10, 34/14 und 35/14, jeweils Flur 6 der Gemarkung Engelhelms. Das Planungsgebiet liegt südöstlich der Ortslage Engelhelms, östlich dem Schloss Fasanerie und westlich der Autobahn A7, unmittelbar anschließend an die bestehende oberirdische Hochspannungsfreileitung bzw. -trasse.
Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird entsprechend mit öffentlich ausgelegt.
28.10.2024 - einschließlich 29.11.2024
im Internet unter der Adresse kuenzell.de à Service à Bauen und Wohnen à Bauleitplanung in der Offenlegung (aktuelle Beteiligungsverfahren) veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Verfahrensunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.
| Allgemeine Dienstzeiten: | |
| Montag bis Freitag: | 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Künzell, 16.10.2024
Bauleitplanung der Gemeinde Künzell, Ortsteil Engelhelms
Bebauungsplan „Solarpark Engelhelmser Hecken“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
genordet, ohne Maßstab