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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 43/2024
Titel (Amtsblatt)
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Bisheriger Kompostplatz in Künzell ist ab sofort nur noch eine Annahmestelle für Grünabfälle

Anfang des Jahres 2024 erhielt die Verwaltung der Gemeinde Künzell nach einer Begehung und Prüfung des Kompostplatzes am Lanneshofweg durch die Außenstelle Bad Hersfeld des Regierungspräsidiums Kassel (RP) eine Mitteilung, dass sowohl Eingang als auch Ausgang der Grünabfälle genau dokumentiert werden müssen, da die Anlage unter die Kategorie Abfalllagerplatz und Behandlungsstätte fallen würde. Außerdem sei eine Kompostierung in der bisherigen Form nicht mehr möglich, da die Anlage die erheblich gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Kompostierung von Grünabfällen mit der bisherigen Betriebsweise nicht gewährleisten kann.

Nach mehreren internen Gesprächen und Abstimmungen mit den Sachbearbeitern des Regierungspräsidiums sind wir innerhalb der Gemeinde sehr schnell zu dem Ergebnis gekommen, die Auflagen für eine Grünabfallkompostierung mit einer weiterhin kostenfreien Herausgabe von Kompost an die Bürgerschaft nicht erfüllen zu können. Entsprechend wurde die Kompostierung eingestellt und das vorhandene Kompostmaterial letztmalig im Juni 2024 abgegeben.

Nach weiteren Gesprächen bezüglich der rechtlichen Stellung des Sammelplatzes wurde nun ein neues Vorgehen vom Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell in Übereinstimmung mit dem Landkreis Fulda beschlossen:

Seit dem 15.10.2024 dient die bekannte Einrichtung am Lanneshofweg nur noch zur Annahme von Grünabfällen ohne weitere Behandlungsschritte. Somit entfällt die angekündigte genaue Erfassung von angeliefertem Grüngut und die entsprechende Dokumentation, die bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt war. Das Aufsichtspersonal hätte eine detaillierte Auflistung aller Anlieferungen nach Tag, Menge und Anschrift des Besuchers führen müssen. In der Folge wären lange Wartezeiten am Eingang die Regel gewesen und der illegalen Entsorgung am Waldrand wäre Vorschub geleistet worden. Nach den abschließenden Gesprächen mit dem Regierungspräsidium sowie der Beauftragung eines neuen Entsorgungsunternehmens für die Verwertung des Grüngutes seit 15.10.2024 kann nun endgültig auf eine genaue Erfassung des von den Bürgern angelieferten Grüngutes verzichtet werden. Der neue Auftragnehmer holt das Grüngut ungeschreddert ab, verwertet es in seiner betriebseigenen, zertifizierten Groß-Kompostierungsanlage und führt die in den Grünabfällen enthaltenen Pflanzennährstoffe somit wieder dem Nährstoffkreislauf zu. Dazu werden Großraumcontainer im Wechsel vorgehalten. Da die angelieferten Grünabfälle nicht mehr vorzerkleinert werden, entfallen in Zukunft die erforderlichen Lagerflächen für die Mieten. Trotz der Stellflächen für die Wechselcontainer steht nun mehr Lagerfläche für das angelieferte Material zur Verfügung, so dass sich in Zukunft die bisher zeitweise auftretenden Pkw-Rückstaus weiter reduzieren sollten.

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