Finanzamt
Fulda
Aktenzeichen: S 3354 B – Naschätz/2018 – St 3 b
über die
in der Gemarkung
Wissels
| 1. | In der genannten Gemarkung hat 2018 - 2021 |
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| eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
| Offenlegungszeitraum: | 23.11. – 22.12.2023 |
| Offenlegungsort: | Finanzamt Fulda, Gerbergasse 19 |
| Zimmer-Nummer: | E 42 |
Mit dem Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) kann während der Offenlegungsfrist ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. Die Terminabsprache ist telefonisch möglich:
unter der Telefonnummer: 0661-9610 6107
Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für
| Termin: | 23.11.2023 von 9:00 – 14:00 Uhr |
| Ort: | Bürgerhaus Wissels |
Für diesen Termin im Bürgerhaus Wissels ist keine Anmeldung erforderlich!
| 3. | Die Schätzungsergebnisse sind im Finanzamt Fulda nur nach individueller Terminvereinbarung mit dem ALS einzusehen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen. |
| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
| 22.01.2024 | |
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| beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. |