Auszug
aus der Kita-Kostenbeitragssatzung
der Gemeinde Künzell
Für die Änderung der Betreuungsform
| 1. | im Wechsel zwischen Standard- und Exklusivbetreuung bzw. Vormittagsbetreuung sowie |
| 2. | bei Zubuchung, Abwahl oder Wechsel von Optionen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zu den Stichtagen 01.01. oder 01.08. eines jeden Jahres. Im Übrigen gilt § 12 Abs. 1 der Benutzungssatzung. |
Die letzte Möglichkeit für die Berücksichtigung einer gewünschten Änderung zum 01.01.2025 ist demnach der schriftliche Eingang bis einschließlich zum 30.11.2024.
Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.