Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes i.d.F. vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell am 10.11.2022 folgende I. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Aufwandsentschädigungen
(9) Mitglieder der Gemeindevertretung sowie des Gemeindevorstands erhalten für die Nutzung des Ratsinformationssystems der Gemeinde Künzell eine monatliche Pauschalentschädigung von 10 €.
Soweit Ortsbeiratsmitglieder an diesem System teilnehmen, erhalten diese eine monatliche Pauschalentschädigung von 5 €.
Eine Addition beider Entschädigungen entfällt. Es wird maximal die höhere Entschädigung zugrunde gelegt.
Artikel 2
§ 4 Fraktionssitzungen
(2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 20 pro Jahr begrenzt.
Artikel 3
§ 7 In-Kraft-Treten
Diese Satzung inkl. I. Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungssatzung der Gemeinde Künzell vom 24.11.2020 außer Kraft.
Künzell, den 14.11.2022