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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 47/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Entschädigungssatzung der Gemeinde Künzell

I. Änderung

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes i.d.F. vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell am 10.11.2022 folgende I. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 wird durch Abs. 9 ergänzt. Der Absatz hat folgenden Wortlaut:

§ 3 Aufwandsentschädigungen

(9) Mitglieder der Gemeindevertretung sowie des Gemeindevorstands erhalten für die Nutzung des Ratsinformationssystems der Gemeinde Künzell eine monatliche Pauschalentschädigung von 10 €.

Soweit Ortsbeiratsmitglieder an diesem System teilnehmen, erhalten diese eine monatliche Pauschalentschädigung von 5 €.

Eine Addition beider Entschädigungen entfällt. Es wird maximal die höhere Entschädigung zugrunde gelegt.

Artikel 2

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 4 Fraktionssitzungen

(2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 20 pro Jahr begrenzt.

Artikel 3

§ 7 erhält folgende Fassung:

§ 7 In-Kraft-Treten

Diese Satzung inkl. I. Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungssatzung der Gemeinde Künzell vom 24.11.2020 außer Kraft.

Künzell, den 14.11.2022

Gemeinde Künzell
Der Gemeindevorstand
gez.
Zentgraf
Bürgermeister