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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 47/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Wichtige Information für alle Grundstücksbesitzer

Bild: Pixabay

Neue Grundsteuerhebesätze ab 2025

Die Gemeindevertretung hat am 07.11.2024 die neuen Hebesätze ab 2025 für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beschlossen. Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke wurde ein neuer Hebesatz von 235% (bisher 310%) beschlossen. Bei der Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke beträgt der Steuersatz ab 2025 310% (bisher 330%).

Die Gemeinde Künzell setzt damit die Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen um und gestaltet die Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral.

Mit der frühzeitigen Beschlussfassung im Rahmen einer Hebesatzsatzung besteht nunmehr für alle Eigentümer von Grundstücken in Künzell Klarheit hinsichtlich der Grundsteuerbelastung ab 2025.

Die von den Finanzämtern verschickten neuen Grundsteuermessbescheide weisen jeweils einen Grundsteuermessbetrag ab 2025 aus, auf welchen dann der neue Hebesatz zu beziehen ist. So beträgt beispielsweise bei einem Grundsteuermessbetrag B von 100 EUR die neue Grundsteuer 100 EUR x 310% Hebesatz = 310 EUR Jahresbetrag.

Wir dürfen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fragen zur Ermittlung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich von den örtlich zuständigen Finanzämtern beantwortet werden können. Der Gemeindeverwaltung liegen hierzu keinerlei Informationen vor. Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid sind ebenfalls nur beim örtlich zuständigen Finanzamt Fulda zulässig.