Aufgrund des § 82 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell in ihrer Sitzung am 26. September 2024 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Gemeinde Künzell beschlossen:
§ 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Niederschrift ist ab dem vierzehnten Tage nach der Sitzung für die Dauer einer Woche beim Vorsitzenden des Ortsbeirates und im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, Zimmer 102, zur Einsichtnahme für die Mitglieder des Ortsbeirates offengelegt. Gleichzeitig ist dem Gemeindevorstand, den Fraktionsvorsitzenden, den Mitgliedern des Ortsbeirats und den Gemeindevertretern, die im betreffenden Ortsbezirk wohnen, eine Ablichtung der Niederschrift zuzuleiten.
Künzell, den 12. November 2024