Im Wege der Zwangsvollstreckung
soll am Freitag, 19.01.2024, 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120, versteigert werden:
Der im Wohnungsgrundbuch von Künzell Blatt 3359, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 123/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
| Lfd.Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe m2 |
| Künzell | 9 | 170/1 | Gebäude- und Freifläche, Arndtstraße 3,5, 7,9, Lönsstraße 6 | 4539 |
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| 9 | 181/1 | Gebäude- und Freifläche, Arndtstraße Lönsstraße 4 | 4027 |
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 60 gekennzeichneten
Wohnung Die Nutzung der Terrassenflächen und der Gartenflächen sowie der PKW Abstellplätze sind als Sondernutzungsrecht geregelt. Hier: Sondernutzungsrecht an PKW Abstellplatz Nr. 119. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blätter 3300 bis 3373). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentums- und Sondernutzungsrechte beschränkt. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums und der Sondernutzungsrechte wird auf die Bewilligung vom 12.06.1996 (UR-Nr. 2190/1996 Notar Bernd Senger, Hannover) und vom 17.02.1997 (UR-Nr. 672/1997 Notar Bernd Senger, Hannover) Bezug genommen. Bei Anlegung dieses Blattes von Blatt 2353 hierher übertragen und eingetragen am 07.08.1996.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.01.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 155.000,00 €
Laut Gutachten: 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon, Wohnfläche ca. 63 qm, im 1. Obergeschoss eines Achtfamilienhauses (Arndtstr. 7), auf den mit 10 Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücken.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs — getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten — einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach S 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter
www.zvq-portal.de
Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:
Gerichtskasse Frankfurt am Main:
Landesbank Hessen-Thüringen,
IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30,
BIC: HELADEFFXXX,
unter Angabe des Kassenzeichens: 035495203014.
Beglaubigt