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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Hinweis der Gemeindekasse/Verbandskasse

Die Gemeindekasse Künzell und die Verbandskasse des Zweckverbandes „Gruppenwasserwerk Florenberg“ weisen darauf hin, dass am

14. Februar 2023 die Nachzahlungen

der Wasser- und Kanalgebühren aus der Abrechnung für 2022 und am

15. Februar 2023 die 1. Rate

für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Wasser-, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Müllgebühren) sowie die Gewerbesteuer zur Zahlung fällig ist. Die Abgabenpflichtigen werden gebeten, diesen Fälligkeitstermin zu beachten und ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Gemeindekasse/Verbandskasse verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Um die Einziehung der Rückstände durch die Vollstreckungsstelle zu vermeiden, bitten wir, den vorgenannten Zahlungstermin einzuhalten.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich am Lastschrift-Einzugsverfahren zu beteiligen und die fälligen Beträge bequem per Abbuchung einziehen zu lassen. Setzen Sie sich hierzu mit der Gemeindekasse Künzell (Tel. 0661/390-24) in Verbindung oder laden Sie sich die Einzugsermächtigung auf der Internetseite

www.kuenzell.de

(Rubrik „Rathaus, Politik, Bürgerservice“ \ Rathaus online \ Formulare)

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