Dann helfen Sie doch einfach mit am Wahlsonntag in einem Wahllokal am
Sonntag, 23. Februar 2025.
Jeder Wahlberechtigte, d.h. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und seit mindestens drei Monaten wohnhaft in Künzell, kann mitwirken. Am Wahltag erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung je nach Funktion.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Wahlamt der Gemeinde Künzell unter Tel.: 0661/390-32 oder E-Mail: wahlamt@kuenzell.de.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!
Hiermit erkläre ich mich bereit im Wahlvorstand bei der Bundestagswahl
am Sonntag, 23. Februar 2025
| O | als Beisitzer |
| O | als Schriftführer |
| O | als Wahlvorsteher |
| ehrenamtlich mitzuwirken. | |
| O | Ich bin wahlberechtigt zur Bundestagswahl in Künzell. |
Vorkenntnisse sind vorhanden: | O | ja | O | nein |
___________________________ | ___________________________ |
| (Vor- und Zuname) | (Straße und Hausnummer) |
| ___________________________ | ___________________________ |
| (Telefonnummer, tagsüber) | (Telefonnummer, abends) |
| ___________________________ |
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| (Unterschrift) |
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HINWEIS! Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Besetzung der Wahlvorstände gem. DSGVO gespeichert und verarbeitet.