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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 50/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsgerichtsschöffen gesucht

Die Gemeinde Künzell sucht zwei Schöffen für das Ortsgericht Künzell. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Amt als Ortsgerichtsschöffe bewerben.

Dabei ist es die Aufgabe der Gemeinde, dem Direktor des Amtsgerichtes Fulda, durch Beschluss in der Gemeindevertretung eine/n geeignete/n Nachfolger/in vorzuschlagen.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 7 Abs. 2 Satz 1 OGerG).

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel. (§ 2 OGerG)

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. (§§ 6,7 OGerG)

Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung nach § 8 OGerG

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

  1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben;
  2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
  3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden. Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

Die Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität. Technisches Verständnis/ finanzwirtschaftliche Kenntnisse können bei der Schätzung von Grundstücken von Vorteil sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste eines Ortsgerichtsschöffen erfüllen, werden deshalb gebeten, sich

bis 10. Dezember 2025

bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell schriftlich mit Lebenslauf zu bewerben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Martin Michel unter Telefon 0151/ 18 47 54 15 oder unter Ortsgericht@kuenzell.de.