aufgrund aktueller Vorkommnisse möchten wir Sie mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die unsachgemäße Entsorgung von Druckgasbehältern, insbesondere von Ballongasflaschen, Lachgas- sowie Co2 Kartuschen, derzeit vermehrt zu erheblichen Schäden in der Abfallentsorgung und -verwertung führt.
Erst kürzlich kam es bei der Sortierung einer Abfuhr aus unserer Region zu einer Detonation einer falsch entsorgten Lachgasflasche.
Um Risiken und Gefährdungen künftig zu vermeiden, bitten wir Sie dringend um Beachtung der folgenden Vorgaben für Druckgasbehälter auf den Wertstoffhöfen:
| - | Ballongasflaschen |
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| Vollständig entleerte Heliumfalschen dürfen über die gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden. Allerdings ist eine Vorbehandlung zwingend erforderlich. |
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| Eine Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.kuenzell.de |
| - | Spraydosen |
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| Vollständig entleerte Spraydosen (wie Haarspray, Deo) dürfen über die gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden. |
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| Nicht vollständig leere, halbvolle oder volle Spraydosen, insbesondere mit Lacken, Reinigungsmitteln oder anderen Chemikalien, müssen als Sonderabfallüber eineSchadstoffannahmestelle entsorgt werden. |
| - | Lachgas (Einwegzylinder) |
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| Vollständig entleerte Lachgasbehälter dürfen über die gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden. |
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| Nicht vollständig entleerte Kartuschen müssen über den Handel entsorgt werden. |
| - | Co2 Kartuschen (z.B. für Wassersprudler) |
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| Rückgabe im Handel |
| - | Gasflaschen(Campinggas u.ä.) |
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| Rückgabe im Handel |
Nicht vollständig geleerte Behältern dürfen weder über den GELBEN SACK/GELBE TONNE noch über die RESTMÜLLTONNE oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden!