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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 51/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Künzell - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ im Ortsteil Dirlos

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ im Ortsteil Dirlos

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Landmaschinen Bott“ im Ortsteil Dirlos beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teil von Flurstück Nr. 27/8 und einen Teil von 268/27, Flur 4, in der Gemarkung Dirlos. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2.400 m². Der gesamte Planbereich ist aus dem abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.

Die Vorhabenträgerin und Eigentümerin der Grundstücksflächen in Dirlos beabsichtigt, eine Landmaschinenhalle auf dem betreffenden Grundstück zu errichten. Zu diesem Zwecke ist die Entwicklung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO für eine Landmaschinenhalle erforderlich.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Vorentwurf des Umweltberichtes liegen in der Zeit von

Mittwoch, den 20.12.2023, bis einschließlich Montag, den 22.01.2024,

im Rathaus der Gemeinde Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

allgemeine Dienstzeiten (nicht an gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertagen):

montags bis freitags

von 8.00 bis 12.00 Uhr,

mittwochs

von 14.00 bis 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch per E-Mail an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Landmaschinenhalle Bott“ möglich.

Die Planungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Künzell unter www.kuenzell.de eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie hier in der Rubrik Service / Bauen und Wohnen / Bauleitplanung im Verfahren. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einem Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei u.a.:

  • Boden und Wasser: Beschreibung der anstehenden Bodenarten und Aussagen zur Versiegelung, Bodenverdichtung und Umgang mit dem Niederschlagswasser.
  • Klima, Luft und Klimawandel: Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung in klimatischer Hinsicht.
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Bestandsbeschreibung mit Vegetationsausstattung und Aussagen zum Thema Eingriff.
  • Landschaft: Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungen auf das betroffene Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Wohnen und Siedlung sowie Erholung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro Dagmar Sippel, An der Röde 32, 36137 Großenlüder mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Künzell, den 13.12.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
Timo Zentgraf
Bürgermeister
Übersicht und räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Landmaschinenhalle Bott“ im Ortsteil Dirlos

genordet, ohne Maßstab