Titel Logo
Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Nachrücken eines gewählten Bewerbers

Gemeindevertretung Künzell

Herr Johannes Groß legt sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.11.2025 nieder.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herrn Johannes Groß aus der Gemeindevertretung Künzell fest.

An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.

Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14.03.2021 als nächster noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der CDU für

-

die Gemeindevertretung Künzell

Herr Daniel Kremer

nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.

Künzell, den 08.12.2025

Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Künzell
gez. Zentgraf
Bürgermeister