Herr Johannes Groß legt sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 26.11.2025 nieder.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Herrn Johannes Groß aus der Gemeindevertretung Künzell fest.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14.03.2021 als nächster noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der CDU für
| - | die Gemeindevertretung Künzell Herr Daniel Kremer |
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
Künzell, den 08.12.2025