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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 6/2023
Amtliche Mitteilungen
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Vorarbeiten auf Grundstücken; ortsübliche Bekanntmachung

ortsübliche Bekanntmachung

Fulda, den 27.01.2023

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Bekanntmachung

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben

"B 458 - Radwegeverbindung zwischen Petersberg und Dipperz"

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Hessen Mobil plant in den Gemeinden Künzell und Petersberg an der B 458 den 3. Bauabschnitt einer Radwegeverbindung zwischen Petersberg und Dipperz.

Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom Februar 2023 bis November 2023 Vorarbeiten durchgeführt werden. Diese umfassen Kartierungen zu verschiedenen Tierartengruppen in einem 300 m breiten Korridor im Bereich der B 458 und ländlicher Wege.

Die betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Künzell in der Gemeinde Künzell und in der Gemarkung Böckels in der Gemeinde Petersberg liegen innerhalb der Kartierungsgrenze und können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden (hellblau unterlegt).

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Wir hoffen auf ihr Verständnis für die notwendigen Untersuchungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Im Auftrag
gez. Kunze