Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2018 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 30,3 km².
Mit Bescheid vom 25.01.2024, AZ RPKS - 21-61 a 1217/1-2024/1, hat das Regierungspräsidium Kassel den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Künzell in der am 13.07.2023 beschlossenen Fassung vom 21.02.2023 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell (Bauamt, Zimmer 216)) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) sowie nach Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Allgemeine Dienstzeiten: | |
| Montag bis Freitag von | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Mittwoch von | 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Künzell, 31.01.2024