Titel Logo
Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 8/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Gemeinde Künzell

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Engelhelmser Hecken“, Ortsteil Engelhelms

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 04.12.2025 den o.g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB, § 5 HGO und § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und wasserrechtlichen Festsetzungen (§ 37 Abs. 4 HWG) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Geltungsbereich ist den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.

Die im Parallelverfahren durchgeführte Flächennutzungsplan-Änderung wurde nun vom Regierungspräsidium Kassel mit Schreiben vom 03.02.2026 genehmigt. Somit ist der vorliegende Vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag, die Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216, während der allg. Dienststunden der Verwaltung

montags bis freitags

8:00 – 12:00 Uhr

mittwochs

14:00 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Künzell unter kuenzell.de à Service à Bauen und Wohnen à Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine Zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, gewählt wurde.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Künzell, 10.02.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
gez.
Zentgraf
Bürgermeister

Übersichtskarte zum Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab