der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 15.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 33.871.390 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 34.168.662 EUR |
| mit einem Saldo von | -297.272 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 250 EUR |
| mit einem Saldo von | -250 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | - 297.522 EUR |
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.054.518 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.602.405 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.598.900 EUR |
| mit einem Saldo von | - 2.996.495 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.265.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 68.930 EUR |
| mit einem Saldo von | 1.196.070 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | - 745.907 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.265.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 310 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 330 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie
| - | im Ergebnishaushalt 10.000 € des jeweiligen Sachbudgets auf Produktebene |
| - | im Finanzhaushalt 20.000 € der jeweiligen Investitions- oder Investitionsförderungsmaßnahme |
nicht übersteigen.
| Künzell, den 16.12.2022 | Der Gemeindevorstand |
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| gez. |
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| Zentgraf, Bürgermeister |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in
§ 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Ich genehmige gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Künzell vorgesehene Kredite in Höhe von
In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 01.03.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 09.03.2023 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, Zimmer 201 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Künzell, den 21.02.2023
Der Gemeindevorstand
gez.
Zentgraf
Bürgermeister