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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2024

Genehmigung und Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Verbandsversammlung am 20.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

727.530 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

683.130 €

mit einem Saldo von

44.400 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Überschuss von

44.400 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

180.300 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

622.500 €

mit einem Saldo von

-579.500 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

280.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

61.392 €

mit einem Saldo von

218.608 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-180.592 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 280.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Dipperz, 20.11.2023

Der Verbandsvorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler
Verbandsvorsitzender

2. Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt und hat den folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Fulda

Fulda, 08.02.2024

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 KGG und § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Gruppenwasserwerks Vorderrhön vorgesehenen Kredite in Höhe von

280.000,00 Euro

(in Worten: „zweihundertachtzigtausend Euro“)

In Vertretung
Siegel — Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 04. bis 13. Marz 2024 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters/Verbandsvorsitzenden zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dipperz, 16.02.2024

Der Verbandsvorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler
Verbandsvorsitzender