Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Verbandsversammlung am 27.11.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 739.300 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 732.825 € | ||
| mit einem Saldo von — 7.105 € | |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 € | ||
| mit einem Saldo von — 0 € | |
| mit einem Überschuss von — 7.105 € | |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 148.455 € | |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.000 € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 265.500 € | |
| mit einem Saldo von — -257.500 € | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 € | ||
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 61.392 € | ||
| mit einem Saldo von — -61.392 € | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — -170.437 € | |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| Dipperz, 27.11.2024 | Der Verbandsvorstand |
| gez. Klaus-Dieter Vogler |
| Verbandsvorsitzender |
Nach § 97a HGO bedarf die Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Vorderrhön keiner Genehmigung. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung, da in dem Jahr, zu deren Lasten sie veranschlagt ist (2026), keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind.
Der Inhalt der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 23.07.2025 wurde der Verbandsversammlung gemäß § 7 Abs. 2 KGG i.V.m. § 50 Abs. 3 HGO in der Sitzung am 22.10.2025 bekanntgegeben.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 02. bis 12 März 2026 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters/Verbandsvorsitzenden zu jedermanns Einsicht aus.
| Sprechzeiten: | |
| montags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| dienstags bis freitags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Bisher erfolgte keine öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und keine Auslegung des Haushaltsplans Nach § 97 Abs. 4 HGO. Dies wird hiermit nachgeholt.
Dipperz, 19.02.2026
Der Verbandsvorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler