Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern das Recht ein, der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Zudem besteht die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister.
Mit einem formlosen schriftlichen Antrag kann jede Bürgerin und jeder Bürger ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer/ seiner Daten an folgende Stellen widersprechen:
| • | Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG) |
|
| Wahlberechtigte werden auf ihr Widerpruchsrecht hingewiesen. Die Widerspruchsfrist für die am 08.10.2023 stattfindende Landtagswahl in Hessen endet am 07.04.2023. |
| • | Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums |
|
| (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG) |
| • | Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG) |
| • | Öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaften von glaubensverschiedenen Familienangehörigen (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG) |
| • | Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes) |
Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wird auf schriftlichen Antrag oder von Amts wegen im Melderegister eingetragen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Auskunftssperre muss besonders begründet und vor ihrer Eintragung von der Meldebehörde genehmigt werden. Sie wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Weitere Auskünfte über die Beantragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren können
in der
Gemeindeverwaltung Lahnau,
35633 Lahnau,
Rathausplatz 1-5 (Haus-Nr. 1)
Tel.: 96 44 0
eingeholt werden.
Lahnau, 16.03.2023