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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau

Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 16 "Feuerwehr Lahnau" im Ortsteil Dorlar

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau in ihrer Sitzung am 15.12.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Feuerwehr Lahnau“ im Ortsteil Dorlar ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 09.03.2023 (Az.: RPGI-31-61a0100/131-2014/6, Dokument Nr.: 2023/373696) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Lahnau“ wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lahnau, Rathausplatz 1 - 5, 35633 Lahnau, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird die Flächennutzungsplanänderung in das Internet eingestellt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Lahnau geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Lahnau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung „Feuerwehr Lahnau“

(Planteil - unmaßstäblich)

Gemeinde Lahnau, 13.03.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Wrenger-Knispel, Bürgermeisterin

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 16 „Feuerwehr Lahnau“ im Ortsteil Dorlar

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 16 „Feuerwehr Lahnau“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) wurden ebenfalls als Satzung beschlossen.

Gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan Nr. 16 „Feuerwehr Lahnau“ inkl. der enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lahnau, Rathausplatz 1 - 5, 35633 Lahnau, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan in das Internet eingestellt.

Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Lahnau geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde Lahnau geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bebauungsplan Nr. 16 „Feuerwehr Lahnau“

(Planteil - unmaßstäblich)

Gemeinde Lahnau, 13.03.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Wrenger-Knispel, Bürgermeisterin