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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Hallenbad Waldgirmes für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Geltungsdauer des § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Zweckverbandsversammlung am 15.12.2023

folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  741.150,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  790.898,-- €

mit einem Saldo von  —  -49.748,-- €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  5.000,-- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0,-- €

mit einem Saldo von  —  5.000,-- €

mit einem Fehlbedarf von  —  44.748,-- €

Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO)  —  44.748,-- €

Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO)  —  0,-- €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  -15.748,-- €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  177.000,-- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.000,-- €

mit einem Saldo von  —  176.000,-- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,-- €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  11.000,-- €

mit einem Saldo von  —  -11.000,-- €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des

Haushaltsjahres von  —  149.252,-- €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Die Umlage des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ beträgt 489.000,-- € und wird gemäß § 19 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern wie folgt

getragen:

1. Gemeinde Lahnau

66 2/3 %

=

326.000,-- €

2. Stadt Wetzlar

33 1/3 %

=

163.000,-- €

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

1. Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend gelten Beträge

  1. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
  2. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 5.000,-- €.

2. Anstelle der Grenze von 5.000,-- € nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen

  1. im Ergebnishaushalt die Grenze von 10.000,-- €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,
  2. bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 10.000,-- €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.

3. Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes.

Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.

Lahnau, den 15.12.2023

Der Verbandsvorstand des
Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“
Walendsius, Verbandsvorsteher
Wagner, Stellv. Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan einschließlich Anlagen liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 13.03. bis einschl. Donnerstag, den 21.03.2024 in der Gemeindeverwaltung Lahnau OT Dorlar, Rathausplatz 2, Offenlageraum, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Donnerstag und Freitag:

08:00 bis 12:00

Montag und Dienstag:

14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag:

14:00 bis 17:30 Uhr

Lahnau, den 06.03.2024

gez. Walendsius, Verbandsvorsteher