Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Geltungsdauer des § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Zweckverbandsversammlung am 15.12.2023
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 741.150,-- €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 790.898,-- €
mit einem Saldo von — -49.748,-- €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 5.000,-- €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,-- €
mit einem Saldo von — 5.000,-- €
mit einem Fehlbedarf von — 44.748,-- €
Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO) — 44.748,-- €
Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO) — 0,-- €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -15.748,-- €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 177.000,-- €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.000,-- €
mit einem Saldo von — 176.000,-- €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,-- €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 11.000,-- €
mit einem Saldo von — -11.000,-- €
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des
Haushaltsjahres von — 149.252,-- €
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 6
Die Umlage des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ beträgt 489.000,-- € und wird gemäß § 19 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern wie folgt
getragen:
| 1. Gemeinde Lahnau | 66 2/3 % | = | 326.000,-- € |
| 2. Stadt Wetzlar | 33 1/3 % | = | 163.000,-- € |
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
1. Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend gelten Beträge
2. Anstelle der Grenze von 5.000,-- € nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen
3. Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes.
Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.
Lahnau, den 15.12.2023
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan einschließlich Anlagen liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 13.03. bis einschl. Donnerstag, den 21.03.2024 in der Gemeindeverwaltung Lahnau OT Dorlar, Rathausplatz 2, Offenlageraum, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Donnerstag und Freitag: | 08:00 bis 12:00 |
| Montag und Dienstag: | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 bis 17:30 Uhr |
Lahnau, den 06.03.2024