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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot. Waldgirmes

Bebauungsplan Nr.8 „Vor dem Polstück“ - 4. Änderung

(Textbebauungsplan im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat in ihrer Sitzung am 16.02.2023 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Die Bebauungsplanänderung erfolgte als Textbebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nordöstlich an der Straßenkreuzung Vor dem Polstück und Gewerbestraße und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Vor dem Polstück“ - 4. Änderung wird in der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, 35633 Lahnau, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Textbebauungsplan inkl. Begründung ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.lahnau.de unter der Rubrik Aus dem Rathaus/ Bebauungspläne eingestellt. Zudem wird der rechtskräftige Bebauungsplan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ot. Waldgirmes

Bebauungsplan Nr.8 „Vor dem Polstück“ - 4. Änderung

Übersichtskarte

genordet, ohne Maßstab

Lahnau, 20.03.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Wrenger-Knispel, Bürgermeisterin