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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S.90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau am 25.01.2024 folgende

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau

vom 19.12.2006 beschlossen:

Artikel 1

§ 2 Abs. 3 wird um Ziffer 8 ergänzt

und

§ 2 Abs. 3 wird in Ziffer 4 und 5 aufgrund der seit 2006 stattgefunden allgemeinen Teuerung angehoben

neuer § 2

Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben

(1)

Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertrtung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die

gesamte Verwaltung.

(2)

Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.

(3)

Die Gemeindevertretung überträgt dem Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 1 HGO und § 103 Abs. 1 HGO die Entscheidung über folgende Angelegenheiten:

1.

Aufnahme von Krediten und Kreditbedingungen,

2.

Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

3.

Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen nach § 130 Abs. 2 BauGB,

4.

Erwerb und Tausch von Grundstü­cken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 100.000, -- € im Einzelfall,

5.

Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 125.000, -- € im Einzelfall,

6.

Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht.

7.

Für Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und Erlass von Ansprüchen im Einzelfall gelten die Bestimmungen der Dien­stanweisung für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes,

8.

Für die Entscheidung über eine Grundstücksvergabe in Erbbaurecht.

Artikel 3

Diese 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

ausgefertigt am 15.03.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Christian Walendsius
Bürgermeister

Die vorstehende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Lah­nau vom 19.12.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 23.04.2021 in den Lahnau-Nachrichten ver­öf­fent­licht.

Lahnau, den 15.03.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lahnau
Christian Walendsius
Bürgermeister