Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S.90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau am 25.01.2024 folgende
vom 19.12.2006 beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 3 wird um Ziffer 8 ergänzt
und
§ 2 Abs. 3 wird in Ziffer 4 und 5 aufgrund der seit 2006 stattgefunden allgemeinen Teuerung angehoben
neuer § 2
Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben
| (1) | Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertrtung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die |
| gesamte Verwaltung. | |
| (2) | Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. |
| (3) | Die Gemeindevertretung überträgt dem Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 1 HGO und § 103 Abs. 1 HGO die Entscheidung über folgende Angelegenheiten: |
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| 1. | Aufnahme von Krediten und Kreditbedingungen, |
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| 2. | Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB) |
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| 3. | Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen nach § 130 Abs. 2 BauGB, |
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| 4. | Erwerb und Tausch von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 100.000, -- € im Einzelfall, |
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| 5. | Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 125.000, -- € im Einzelfall, |
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| 6. | Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht. |
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| 7. | Für Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und Erlass von Ansprüchen im Einzelfall gelten die Bestimmungen der Dienstanweisung für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, |
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| 8. | Für die Entscheidung über eine Grundstücksvergabe in Erbbaurecht. |
Artikel 3
Diese 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt am 15.03.2024
Die vorstehende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau vom 19.12.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 23.04.2021 in den Lahnau-Nachrichten veröffentlicht.
Lahnau, den 15.03.2024