Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain im Februar 2025 haben der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis den Beitritt zum Geltungsbereich des regionalen Handwerkerparkausweises beschlossen.
Die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft. Bereits ab dem 19. Mai 2025 können Handwerksbetriebe mit Sitz in der Gemeinde Lahnau Anträge für den regionalen Handwerkerparkausweis stellen und können als neues Mitglied ab dem 1. Juni 2025 eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten. Handwerksbetriebe aus anderen teilnehmenden Kommunen können dann mit dem regionalen Handwerkerparkausweis auch in der Gemeinde Lahnau parken.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Straßenverkehrsverhörde Lahnau, Herr Lenz, Tel. 06441 9644-22, oder E-Mail: ordnungsamt@lahnau.de