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Lahnau Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Grabfelder Urnenrasengräber, Erdrasengräber, Urnenbaumgräber sowie Urnenwände

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass auf den Urnenrasengrabstätten, Erdrasengrabstätten mit bereits vorhandenen Grabplatten sowie Urnennischen/Urnenwänden das Abstellen von Topfpflanzen, Vasen, bepflanzten Schalen, Ablegen von Blumen, das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern usw. nicht gestattet ist.

Auf dem Feld „Urnenbaumbestattungen“ ist das Ablegen von Grabschmuck, etc. nur an der Stele, nicht jedoch auf der Rasenfläche zulässig.

Wir bitten Sie die Gegenstände zeitnah zu entfernen!

Bei Zuwiderhandlungen ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die abgelegten Gegenstände zu entfernen.