§ 1
Für die Benutzung des Bürgerhaus Atzbach und der Gemeinschaftshäuser Dorlar und Waldgirmes oder von Teilbereichen sind Entgelte und Kosten nach diesen Bestimmungen zu entrichten.
§ 2
Schuldner des Entgeltes und der Kosten ist der Mieter bzw. Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
| 3.1. | Das Bürgerhaus Atzbach und die Gemeinschaftshäuser Dorlar und Waldgirmes können während der genehmigten Trainings- und Übungszeiten durch Vereine, Verbände oder Gruppen der Gemeinde Lahnau entgeltfrei benutzt werden. |
| 3.2. | Die mietfreie Nutzung dieser Einrichtungen bei Veranstaltungen durch in Anlage 1 der Vereinsförderungsrichtlinien aufgeführten Vereine, politischen Parteien und Gruppierungen der Gemeinde Lahnau erfolgt nach den Regelungen in Ziffer 3 der Vereinsförderungsrichtlinien. Die Selbstkosten sind jeweils der Gemeinde zu erstatten. |
§ 4
Die Zahlungspflicht für das Entgelt entsteht mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages bzw. schriftlicher Zusage der Gemeinde Lahnau über die Bereitstellung der beantragten Räume zum angegebenen Zweck und zum beantragten Termin.
§ 5
| 5.1. | Die im schriftlichen Nutzungsvertrag festgelegte Zahlung ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindekasse einzuzahlen. |
| 5.2. | Bei kurzfristiger Überlassung von Räumen ist die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahlung binnen 24 Stunden nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Nutzungsvertrages bei der Gemeindekasse, spätestens am letzten Werktag vor der Veranstaltung, einzuzahlen. |
| 5.3. | Das Nutzungsentgelt wird auch dann fällig, wenn die bestellten Räume nicht genutzt werden. |
§ 6
Die Abrechnung der Entgelte und Kosten wird nach Beendigung der Veranstaltung dem Mieter/Veranstalter zur Zahlbarmachung übersandt. Die bereits geleistete Zahlung wird verrechnet.
§ 7
Für die Benutzung der im Nutzungsvertrag genannten Räume werden folgende Entgelte erhoben:
§ 8
Das Entgeltverzeichnis tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Alle bestehenden Entgeltverzeichnisse für das Bürgerhaus Atzbach und die Gemeinschaftshäuser Dorlar und Waldgirmes treten mit dem gleichen Tage außer Kraft.
Lahnau, den 28.03.2025
Das vorstehende „Entgeltverzeichnis für das Bürgerhaus Atzbach und die Gemeinschaftshäuser Dorlar und Waldgirmes“ wird gem. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lahnau vom 19.12.2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 01.11.2024 in den Lahnau-Nachrichten veröffentlicht.
Lahnau, den 02.04.2025