Die in der Gemeinde Lahnau, Lahn-Dill-Kreis, gelegenen Gehwege entlang der Schulstraße von dem Objekt Schulstraße 17 bis zu dem Objekt Friedenstraße 19 (einseitig) und Kreuzerstraße von dem Objekt Kreuzerstraße 12 bis zu dem Objekt Kreuzerstraße 34 (einseitig) sind nach der Abwägung aller betroffenen Belange zur Erreichung verkehrsorganisatorischer Ziele im Interesse des Wohls der Allgemeinheit nicht mehr erforderlich.
Mit Wirkung vom 18.03.2026 wurden die straßenbegleitenden Gehwegflächen
nach § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG) eingezogen. Entsprechende Fristen wurden eingehalten.
Mit dem Tage des Wirksamwerdens dieser Verfügung endet die Eigenschaft der genannten Gehwegflächen als öffentliche Verkehrsfläche des Fußgängerverkehrs. Die Flächen werden damit zu Straßennebenflächen, auf denen das Parken nach dem Straßenverkehrsrecht zulässig ist.