Am Freitag, den 03.05.2024, findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Linde“, Schellerstraße 8, 35633 Lahnau eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Lahnau mit folgender Tagesordnung statt:
Es wurde ein Fahrdienst mit dem Gemeindemobil eingerichtet, welcher die Teilnehmer nach der Versammlung kostenlos in die Ortsteile Atzbach und Dorlar zurückbringt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Grundeigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters gelegenen Grundstücke. (§ 1 Nr. 1 Satzung der Jagdgenossenschaft Lahnau)
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen leiblichen Nachkommen ersten Grades, seinen Ehegatten, ein Elternteil oder ein anderes Mitglied dieser Jagdgenossenschaft ausüben lassen, sofern dieser Vertreter voll geschäftsfähig und mit schriftlicher Vollmacht ausgestattet ist. Diese Vollmacht hat nur für die einberufene Versammlung Gültigkeit und muss das Ausstellungsdatum, den beauftragten Vertreter und die Größe der zu vertretenden Grundstücksfläche beinhalten. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten (§ 7 Nr. 3 Satzung der Jagdgenossenschaft Lahnau).
Anträge an die Versammlung sind bis zum 26.04.2024 beim Vorsitzenden einzureichen.