Die Gemeinde Lahnau sucht
in dem Ortsteil Atzbach.
Das Amt kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter haben und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Aufgaben der Schiedsperson
Das Schiedsamt steht unter dem Motto „Schlichten statt Richten“. Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art die beteiligten Personen zu einem von beiden Seiten akzeptierten Vergleich zu führen, der auch protokolliert wird.
Schiedsleute tragen dazu bei, dass sich streitende Mitbürger ohne Einschaltung des Gerichts einigen. Schiedsverhandlungen in Lahnau finden in den Räumen der Gemeinde statt.
Fortbildung und Unterstützung
Für die Schulung von Schiedspersonen unterhält der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS- u.a. das Schiedsamtsseminar. In speziellen Einführungs- und Vertiefungslehrgängen werden Schiedspersonen für ihr Ehrenamt in zweitägigen Seminaren geschult.
Für die praktische Unterstützung stehen die im Amt befindlichen Schiedspersonen zur Verfügung.
Interessierte Personen bewerben sich formlos bei:
Gemeindevorstand der
Gemeinde Lahnau
Rathausplatz 1-5
35633 Lahnau
oder per E-Mail an p.gnaedig@lahnau.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gnädig, Tel.: 06441/9622-20 zur Verfügung.