Am Mittwoch, den 13.05.2026, findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte "Hausstädter Mühle", Haustädter Straße, 35633 Lahnau eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Lahnau mit folgender Tagesordnung statt:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin für den Jagdbogen Atzbach in den Jagdvorstand gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lahnau |
| 3. | Anträge an die Versammlung |
| 4. | Änderung der Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft |
| 5. | Wahl von zwei Kassenprüfern/Kassenprüferinnen |
| 6. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages aus dem Jagdjahr 2026/2027 |
| 7. | Berichte aus den Jagdbögen |
| 8. | Verschiedenes |
Es wurde ein Fahrdienst mit dem Gemeindemobil eingerichtet, welcher die Teilnehmer nach der Versammlung kostenlos in die Ortsteile Atzbach und Dorlar zurückbringt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Grundeigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters gelegenen Grundstücke. (§ 1 Nr. 1 Satzung der Jagdgenossenschaft Lahnau)
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen leiblichen Nachkommen ersten Grades, seinen Ehegatten, ein Elternteil oder ein anderes Mitglied dieser Jagdgenossenschaft ausüben lassen, sofern dieser Vertreter voll geschäftsfähig und mit schriftlicher Vollmacht ausgestattet ist. Diese Vollmacht hat nur für die einberufene Versammlung Gültigkeit und muss das Ausstellungsdatum, den beauftragten Vertreter und die Größe der zu vertretenden Grundstücksfläche beinhalten. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten (§ 7 Nr. 3 Satzung der Jagdgenossenschaft Lahnau).
Anträge an die Versammlung sind bis zum 04.05.2026 beim Vorsitzenden einzureichen.