Titel Logo
Lahnau Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Registrierung der Lebensmittelunternehmen

Lebensmittelunternehmen (LMU) müssen sich ab 01.01.2006 nach der Verordnung (EG) 852/2004 registrieren lassen, sofern sie nicht nach Verordnung (EG) 853/2004 sogar zulassungspflichtig sind (wie z. B. Schlachtbetriebe, Käseproduzenten).

Gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sind Lebensmittelunter-nehmen alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z.B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.

Zuständige Behörde ist:

Der Kreisausschuss des Lahn Dill Kreises

Abteilung Verbraucherschutz

Fachdienst Lebensmittelüberwachung

Schlossstraße 20

35745 Herborn — Tel.: 06441/407-7719

 — Fax: 06441/407-7723

Email: Claudia.Eggert@lahn-dill-kreis.de

Für Betriebe, die der amtlichen Überwachung schon als Lebensmittelbetrieb bis zum 01.01.2006 bekannt waren, hat das AVV Herborn die Registrierung von Amts wegen vorgenommen.

Für den ein Gewerbe neu anmeldenden bzw. ummeldenden Lebensmittelbetrieb besteht die rechtliche Verpflichtung, sich selbst bei der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörde (Abteilung Verbraucherschutz beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Fachdienst Lebensmittelüberwachung Herborn) zu melden.

Bei der Erstattung der Gewerbeanzeige wird von dem Gewerbeamt ein entsprechendes Registrierungsformular LMU LDK zur Verfügung gestellt.

Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Verbraucherschutz, Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Herborn zur Verfügung.