Lebensmittelunternehmen (LMU) müssen sich ab 01.01.2006 nach der Verordnung (EG) 852/2004 registrieren lassen, sofern sie nicht nach Verordnung (EG) 853/2004 sogar zulassungspflichtig sind (wie z. B. Schlachtbetriebe, Käseproduzenten).
Gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sind Lebensmittelunter-nehmen alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z.B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.
Der Kreisausschuss des Lahn Dill Kreises
Abteilung Verbraucherschutz
Fachdienst Lebensmittelüberwachung
Schlossstraße 20
35745 Herborn — Tel.: 06441/407-7719
— Fax: 06441/407-7723
Email: Claudia.Eggert@lahn-dill-kreis.de
Für Betriebe, die der amtlichen Überwachung schon als Lebensmittelbetrieb bis zum 01.01.2006 bekannt waren, hat das AVV Herborn die Registrierung von Amts wegen vorgenommen.
Für den ein Gewerbe neu anmeldenden bzw. ummeldenden Lebensmittelbetrieb besteht die rechtliche Verpflichtung, sich selbst bei der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörde (Abteilung Verbraucherschutz beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Fachdienst Lebensmittelüberwachung Herborn) zu melden.
Bei der Erstattung der Gewerbeanzeige wird von dem Gewerbeamt ein entsprechendes Registrierungsformular LMU LDK zur Verfügung gestellt.
Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Verbraucherschutz, Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Herborn zur Verfügung.