Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.
1. Der Grundsteuer-Hebesatz beträgt für die Grundsteuer
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 332 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 365 v.H. |
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren wird teilweise davon abgesehen, neue Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 zu versenden. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Jahres 2024, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.
Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrift-verfahren teilnehmen, entrichten die jeweils fälligen Beträge auf das
Konto der Gemeinde Lahnau, Sparkasse Wetzlar, BIC HELADEF1WET,
IBAN DE88 5155 0035 0028 0007 01.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde Lahnau, Rathausplatz 1-5 in 35633 Lahnau angefochten werden.
Lahnau, 04.01.2024