Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) in Verbindung mit § 2 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. S. 381) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau in ihrer Sitzung am 05.12.2024 folgende
5. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung vom 22.08.2008 beschlossen:
§ 23 Definition der Urnengrabstätten
(8a) | Ein Grabfeld für die Urnenbaumbestattungen soll auf jedem Friedhof ausgewiesen werden. Hierbei werden zunächst um einen neu gepflanzten Baum bis zu 12 Grabstätten angelegt, diese werden bei Bedarf durch einen zweiten Ring erweitert. Bereits bestehende Grabfelder können ebenfalls durch einen zweiten Ring erweitert werden. |
Diese 5. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Lahnau tritt am 01.01.2025 in Kraft.
ausgefertigt am 06.12.2024