Die Gemeinde Lahnau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n zuverlässige/n und engagierte/n
Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau oder Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
(m/w/d)
Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Kindergärten
Pflanzarbeiten
Baumpflege
Mäharbeiten
Stadtreinigung
Mitwirkung bei allen im Betriebshof anfallenden Tätigkeiten
Übernahme von Tätigkeiten im Rahmen des Winter- und Rufbereitschaftsdienstes, bei Bedarf auch an Wochenenden
Eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner, der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau alternativ eine abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Ähnliche
Allgemeines handwerkliches Geschick
Erfahrung im Umgang mit Bau- und Grünpflegemaschinen sowie Baggerkenntnisse
Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B, idealerweise C1 oder C
Hohe Einsatzbereitschaft
Selbständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
Körperliche Belastbarkeit
Unbefristete Vollzeitstelle
Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 TVöD
Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
Möglichkeit zum Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung
Überstunden werden in Freizeit abgegolten
30 Tage Urlaubsanspruch im Kalenderjahr
Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches Leistungsentgelt
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte spätestens bis 20.06.2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Lahnau, Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau oder per Mail an: personal@lahnau.de
Die Gemeinde Lahnau setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) abzubauen.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Herr Scharmann (Fachbereichsleiter III, Bauen, Umwelt und Wirtschaftsförderung), Tel. 06441/9644-30 gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, es sei denn, Sie legen einen selbst adressierten und frankierten Briefumschlag bei.