Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Zweckverbandsversammlung am 14.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt | |
| |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 948.700,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.042.093,00 € |
| mit einem Saldo von | -93.393,00 € |
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.000,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 € |
| mit einem Saldo von | 1.000,00 € |
|
|
| Entnahme aus Rücklagen (§ 24 (2) GemHVO) | 92.393,00 € |
| Zuführung zu Rücklagen (§ 24 (1) GemHVO) | 0,00 € |
| |
| ausgeglichen, | |
| |
im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -69.043,00 € |
|
|
| und dem Gesamtbetrag der | |
| |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 60.000,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 241.000,00 € |
| mit einem Saldo von | -181.000,00 € |
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 120.000,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.500,00 € |
| mit einem Saldo von | 107.500,00 € |
|
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 142.543,00 € |
festgesetzt.
Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt gemäß II 2. des Finanzplanungserlasses vom 30.09.2025 in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen zur Verfügung steht.
Für das Jahr 2026 steht ungebundene Liquidität in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 120.000,00 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Die Umlage des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ beträgt 678.000,00 € und wird gemäß § 19 Abs. 1 der Verbandssatzung von den Verbandsmitgliedern wie folgt getragen:
| 1. Gemeinde Lahnau 66 2/3 % | = | 452.000,00 € |
| 2. Stadt Wetzlar 33 1/3 % | = | 226.000,00 € |
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| 1) | Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend gelten Beträge | |
|
| a) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind, |
|
| b) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 5.000,00 €. |
| 2) | Anstelle der Grenze von 5.000,00 € nach Abs. 1 Ziffer b gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen | |
|
| a) | im Ergebnishaushalt die Grenze von 10.000,00 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird, |
|
| b) | bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 10.000,00 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird. |
| 3) | Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung. | |
Lahnau, den 15.01.2026
Der Verbandsvorstand des
Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“
| Walendsius | Wagner |
| Verbandsvorsteher | Stv. Verbandsvorsteher |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird in den Lahnau-Nachrichten und der Wetzlarer Neuen Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung hat genehmigungspflichtige Teile. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das RP Gießen ist am 05.05.2026 mit folgendem Wortlaut erfolgt:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 18.05.2026 bis einschl. Mittwoch, den 27.05.2026 öffentlich aus:
| a) | in der Gemeindeverwaltung Lahnau OT Dorlar, Rathausplatz 2,35633 Lahnau, Flur (EG), zu folgenden Uhrzeiten: |
|
| Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
|
| Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
|
| Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| b) | im Neuen Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Stadtbüro zu folgenden Uhrzeiten: |
|
| Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr |
Lahnau, den 07.05.2026