Hiermit wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten bis zum Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1, beantragt werden können.
Hinsichtlich der im Einzelnen zu beachtenden Bestimmungen wird auf die Bekanntmachung für die Europa- und Landtagswahl vom 22.04.2024, veröffentlicht in den Lahnau Nachrichten am 09.05.2024, Nr. 57, verwiesen.
Am Samstag den 08.06.2024 (von 11:00 bis 12:00 Uhr) und am Wahltage (09.06.2024, 08:00 bis 15:00 Uhr) können nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte unter den Voraussetzungen in Abschnitt 5.2 der Bekanntmachung vom 22.04.2024, sowie Wahlberechtigte die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, Anträge auf Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen, in de Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1, stellen.
Das Abholen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden.
Die roten Wahlbriefe können bis spätestens Sonntag, den 09.06.2024 - 18:00 Uhr – in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rahausplatz 1, eingeworfen werden.
Lahnau, den 22.05.2024