in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Wetzlar und den Strafkammern des Landgerichts Limburg.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Limburg und das Amtsgericht Wetzlar gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
16.06. - 26.06.2023
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Gemeinde Lahnau, Rathausplatz 1, 35633 Lahnau, Zentrale
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Lahnau, den 26.06.2023